Lobbyismus – seine Erfolge
Hier werden wir zukünftig über aktuelle Fälle berichten, die zu Lasten der Verbraucher gehen. Die breite Öffentlichkeit wird nicht offen von den Handelnden informiert. Insbesondere vor Wahlen will man das vermeiden.
Was kommt nach den Wahlen im September 2013 auf uns zu?
Fluggastrechtverordnung wird massiv verschlechtert
Die Fluggastrechtverordnung soll auf Betreiben der Bundesregierung zu Gunsten der Airlines und zu Lasten der Flugreisenden massiv verschlechtert werden. Der Reihe nach:
2005 wurde die Fluggastrechteverordnung der EU als gro0er Durchbruch für die Verbraucherrechte gefeiert.
„Von heute an gilt, wenn es Probleme beim Einchecken gibt, wenn es große Verspätungen gibt, dann muss es dafür Entschädigungen geben. Das gilt nun für ganz Europa „, so der damalige EU-Verkehrskommissar. Der Europäische Gerichtshof hat in der Folge durch richtungsweisen Urteile diese Verbraucherrechte gestärkt.
Das war den Airlines ein Dorn im Auge, weshalb man die guten Beziehungen zur Regierung nutzte.
Auf Betreiben der Bundesregierung wurde im März ein Verordnungsvorschlag der EU vorgelegt, der es in sich hat. Darüber reden Merkel und die Bundesregierung nicht gerne, wir haben ja Wahlkampf. So hat Verkehrsminister Ramsauer dazu kein Interview gegeben.
Die Verspätungsdauer soll drastisch erhöht werden. Wenn ein Passagier z. B. von Berlin nach Dubai fliegt konnte er bisher schon ab 3 Stunden Entschädigung bekommen, künftig ab 9 Stunden. Fliegt einer die Langstrecke Toronto - Düsseldorf konnte er ab 3 Stunden Entschädigung bekommen, zukünftig ab 12 Stunden, mindestens. Auch bei der Betreuungsleistung, also der Unterbringung der Passagiere gibt es einen Rückschritt. Noch schlimmer ist jedoch, dass es freiwillige Vereinbarungen geben darf, die sogar diese verschlechterten Leistungen aushebeln.
Weitere Infos dazu: Podcast Nr 650 v. 8. 8. 2013 auswählen – siehe Link:
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